Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seinen Hauptwohnsitz hat, verpflichtet, sich spätestens innerhalb eines Monats bei dem für ihn zuständigen Kreisverband (ÄKV) oder Bezirksverband (ÄBV) anzumelden.
Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
Um Ihnen und dem Ärztlichen Bezirksverband Oberpfalz die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Meldeformular von diesen Seiten downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder amtlich beglaubigte Kopien) an die zuständige Meldestelle weiterleiten.
Erforderliche Unterlagen bei:
Erstanmeldung
- amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde
oder Ihrer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO
- ausgefüllter Meldebogen mit Originalunterschrift
- bei Führen eines deutschen Titels: amtlich beglaubigte Kopie der jeweiligen Urkunde
- bei Führen eines ausländischen Titels: amtlich beglaubigte Kopie sowohl der originalsprachlichen Urkunde und der entsprechenden deutschen Übersetzung oder amtlich beglaubigte Kopie einer lateinischen Urkunde
Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich, das Formular direkt per E-Mail an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken, unterschreiben und als Scan, per Fax oder per Post zu uns schicken.
Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen Bezirksverband Oberpfalz oder dem Ärztlichen Kreisverband Regensburg abgeben bzw. erhalten und vor Ort ausfüllen.
Bitte schicken Sie uns keine Originalurkunden per Post zu!
Amtlich beglaubigte Kopien Ihrer ärztlichen Urkunden fertigen wir gegen Vorlage des Originals in unserer Geschäftsstelle kostenlos für Sie an.
Zugang von einem anderen ärztlichen Bezirksverband in Bayern:
- Meldebogen, es sind jedoch in der Regel nur die Punkte 1/2/3/4/5 und 12 auszufüllen
Zugang von einer anderen deutschen Ärztekammer:
- Meldebogen mit Originalunterschrift, außer es bestand früher bereits eine Mitgliedschaft bei der BLÄK.