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AKTUELLES

Presseinformationen der Kammern und Ministerien


Neues aus dem Kreisverband und dem Gesundheitswesen

07. August 2023

An der Universität Regensburg (UR) und dem Universitätsklinikum Regensburg (UKR) wird ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin eingerichtet. Der Freistaat stärkt so die Qualität in Forschung und Lehre im Fachbereich Allgemeinmedizin im ostbayerischen Raum und stellt die Weichen für eine sichere und flächendeckende hausärztliche Versorgung in der Zukunft.

Artikel vom 4.8.2023 aus der Mittelbayerischen Zeitung

Pressemitteilung der Universität Regensburg

07. August 2023

Die angehenden Medizinischen Fachangestellten der Klasse GBMF10E fuhren im April zur Schausammlung der Anatomischen Anstalt der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Der Ärztliche Kreisverband Regensburg übernahm die Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler. In ihrem Jahresbericht hat die Berufsschule darüber berichtet.

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17. April 2023

Sehr geehrte KollegInnen,

da wir im Rahmen des Vollzug des Masernschutzgesetzes immer häufiger mit Betrügen und Fälschungen der Bescheinigungen über einen ausreichenden Masernschutz konfrontiert sind, benötigen wir Ihre Hilfe, um dies einzustellen.

Unter anderen werden uns ärztliche  Bescheinigungen über die Immunität gegen Masern vorgelegt, die anhand eines positiven Titerbefundes ausgestellt werden. Der entsprechende pos. IgG  Laborbefund wird dabei von den Eltern/Personen in der Praxis vorgelegt, der Arzt bescheinigt dann anhand dessen die Immunität.  Oft wird jedoch das Blut von der Familie privat ins Labor geschickt (Laborscheine stehen auf der Homepage der Labore zum Runterladen).  Somit kann die Identität der eingesandten Blutprobe nicht eindeutig zugeordnet werden. Das Blut wird z.B. von den  Heilpraktikern oder bekannten  ArzthelferInnen abgenommen, dabei kommt es leider zu Manipulationen. Wir bitten daher die Atteste über eine ausreichende Immunität gegen Masern nur bescheinigen, wenn die Blutabnahme in Ihrer Praxis erfolgte.

Hier die Ausführungen vom Ministerium:
Gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 und Nr. 2 IfSG kann als Nachweis ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität vorgelegt werden. Der Gesetzgeber geht in seiner Gesetzesbegründung davon aus, dass der Arzt das Bestehen einer Immunität gegen Masern insbesondere bestätigen kann, wenn ihm eine frühere Masernerkrankung der Person bekannt ist oder wenn eine serologische Titerbestimmung einen ausreichenden Immunschutz gegen Masern ergeben hat (BT-Drs. 19/13452, 29).

Nach hiesiger Auffassung müssen demnach zwei Voraussetzungen vorliegen:
1. Das Zeugnis muss durch einen Arzt unterzeichnet sein und
2. der Arzt muss aus eigener Wahrnehmung bestätigen, dass die betreffende Person immun ist. Hierbei darf er sich nicht ungeprüft auf die Mitteilung oder Angaben der betroffenen Person stützen. Es ist daher zwingend, dass dem Arzt entweder eine frühere Masernerkrankung oder zwei Einzelimpfungen aus eigener Kenntnis / Behandlung bekannt sind oder eine von ihm durchgeführte bzw. beauftragte und überwachte Titerbestimmung des Blutes der betroffenen Person eine Immunität ergeben hat. Für die Bestätigung der Immunität mittels Titernachweis muss der Arzt somit insbesondere bezeugen können, dass das zur Titerbestimmung eingesandte Blut zweifelsfrei der betroffenen Person zuzuordnen ist.

Mit freundlichen Grüßen

MUDr. Jana Langguth
Sachgebietsleitung Jugenärztlicher Dienst
Landratsamt Regensburg
Staatliches Landratsamt
Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis  Regensburg
Altmühlstraße 3 | 93059 Regensburg
Telefon 0941 4009-731 | Telefax 0941 4009-764
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07. März 2023

Der Ärztliche Kreisverband Regensburg veranstaltete am Mittwoch, den 1.3.2023, eine interdisziplinäre Online-Fortbildung zum Thema „Blitzlichter der Herzmedizin“. Regensburgs führende Kardiologen der drei großen Kliniken referierten in 5 Kurzvorträgen zu verschiedenen Fachthemen.

Durch die Veranstaltung führte Prof. Dierk Endemann, Direktor der Klinik für Innere Medizin / Abteilung Kardiologie des Caritas-Krankenhaus St. Josef. Zuerst informierte Prof. Lars Maier vom Universitätsklinikum Regensburg über die aktuelle medikamentöse und interventionelle Versorgung des akuten und des chronischen Koronarsyndroms, das zu den häufigsten Koronarerkrankungen gehört. Anschließend wurden von Prof. Christof Schmid (ebenfalls UKR) aus herzchirurgischer Sicht die Hintergründe und aktuellen Strategien der Bypassversorgung der koronaren Herzerkrankung dargestellt. Dies wurde auf chirurgischer Ebene sowie aus dem interdisziplinären Blickwinkel beleuchtet. PD Dr. Kurt Debl vom Herzkatheterlabor des UKR gab einen aktuellen Überblick über die moderne Herzklappentherapie. Dabei kamen neben dem interventionellen Aortenklappenersatz, TAVI, auch die Versorgungsmöglichkeiten der Mitralklappe und der Trikuspidalklappe, wie Clip, Pascal-Device und TricValve zur Sprache.

Das Vorhofflimmern ist ein weiteres Thema, das die Kardiologen in der Praxis oft beschäftigt. Als Experte auf diesem Gebiet sprach Dr. Klaus Kurzidim vom Krankenhaus der Barmherzigen Brüder. Er legte ein besonderes Augenmerk auf die Vorhofflimmern-induzierte Herzinsuffizienz. Neben der Therapie in der spezialisierten Klinik wurden auch die prophylaktischen Möglichkeiten des Allgemeinarztes beleuchtet. Sein Kollege Dr. Frank Heißenhuber stellte im letzten Vortrag zum Thema plötzlicher Herztod / Genetik die neuen Leitlinien der Europäischen Kardiologen-Gesellschaft mit den relevanten Kernpunkten in der Versorgung kardiologischer Patienten vor.

Passend zum Thema des Abends stellte zum Abschluss Prof. Carsten Jungbauer vom UKR das Projekt „Mobile Retter Cham-Neumarkt-Regensburg“ vor. Die Mobilen Retter sind ein Smartphone-basiertes Ersthelfersystem, um qualifizierte Fachkräfte in direkter Umgebung zu einem Patienten mit einem Kreislaufstillstand zu alarmieren und das therapiefreie Intervall bis zum Beginn einer Herzdruckmassage zu reduzieren. Der Ärztliche Kreisverband Regensburg unterstützt das Projekt und hofft, dass sich weitere medizinisch geschulte Ehrenamtliche engagieren werden.

AEKV Herzmedizin

v.l. Dr. Tobias Weißgerber (ÄKV Regensburg), Prof. Christof Schmid, Dr. Klaus Kurzidim, Prof. Dierk Endemann, Prof. Lars Maier, Dr. Frank Heißenhuber, PD Dr. Kurt Debl. (Foto: K. Ebert, ÄKV Regensburg)

18. Oktober 2022

Vom 14. – 16. Oktober 2022 fand der 81. Bayerische Ärztetag in Regensburg statt. Ca. 300 geladene Gäste besuchten die Auftaktveranstaltung im Kolpinghaus in Regensburg. Nach der Begrüßung von Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, folgten die Grußworte von Oberbürgermeisterin Gertraud Maltz-Schwarzfischer und Klaus Holetschek, Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege. Er dankte den anwesenden Ärztinnen und Ärzten für ihren aufopfernden Einsatz während der Corona-Pandemie. Zudem betonte er an diesem Abend erneut, Bayern stehe an der Seite der Ärzte. Er wolle unter anderem den immer stärker in die Branche drängenden Investoren einen Riegel vorschieben. Gertraud Maltz-Schwarzfischer griff in Ihrer Ansprache das Motto des Ärztetages „Klimawandel und Gesundheit“ auf und ging auf die vielfältigen Planungen der Stadt Regensburg zum Thema Klimaschutz sowie auf die Hitzeaktionspläne ein.

Den Hauptteil des Abends bildete das Impulsreferat „Wie der Klimawandel unsere Gesundheit beeinflusst“ von Prof. Dr. Claudia Traidl-Hoffmann, Direktorin der Hochschulambulanz für Umweltmedizin am Universitätsklinikum Augsburg. Haupttenor ihres Referats war die Aussage: „Der Klimawandel macht krank“, womit sie nicht auf gute Stimmung abzielte, sondern das Bewusstsein der Ärzteschaft für die Problematik schärfen wollte. Immer mehr mache sich der Klimawandel durch Allergien und Infektionskrankheiten bemerkbar. Mehr Asthmafälle und chronische Entzündungserkrankungen, aggressivere Pollen und ein Mensch, der Einflüssen der Umwelt immer schutzloser ausgesetzt ist.

Dabei ist der Klimawandel bei Weitem nicht die einzige Krise, die die Ärzteschaft derzeit umtreibt. Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Gerald Quitterer, skizzierte vor vollem Saal die aktuellen Probleme: Der Angriffskrieg Russlands und die damit steigende Zahl an Schutzsuchenden, die in Deutschland auch medizinisch versorgt werden müssen. Die gestiegenen Kosten, die auch auf die Arztpraxen durchschlagen. Die vom Bundesgesundheitsminister geplanten Regelungen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Streichung der sogenannten Neupatientenregelung. Quitterer warnte vor weiterem Praxissterben, wenn die Politik im Bereich der Ausbildung nicht bald fundamentale Weichen stelle. Zudem forderte er 6000 zusätzliche Medizinstudienplätze deutschlandweit.

Musikalisch umrahmt wurde der Abend von drei jungen Musikern, die Werke von Sergei Rachmaninow und Franz Schubert vortrugen. Die beiden Ukrainerinnen Sofia Mishkurova und Anastasia Kozinberda zeigten erstklassige Vorträge an Klavier und Geige, der junge Domspatz Jakob Bauer zeigte sein sängerisches Talent bei zwei Schubert-Liedern. Alle drei erhielten großen Applaus. Der Abend klang beim anschließenden Empfang gemütlich aus.

Bereits am Nachmittag tagten die 180 Delegierten in vier verschiedenen Workshops im Marinaforum Regensburg. Am Samstag und Sonntag fanden die Tagungen im Großen Forum statt. Es wurden Beschlüsse zu folgenden Themen gefasst:

  • Mehr Studienplätze
  • Stopp von unkoordinierten Krankenhausstrukturveränderungen
  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Förderung der Qualifikation Medizinischer Fachangestellten

Weitere Informationen zu den einzelnen Beschlüssen können der Pressemitteilung der BLÄK entnommen werden.

Das große kulturelle Highlight des 81. Bayerischen Ärztetages war sicherlich der Oberpfälzer Abend am Samstag. Organisiert wurde der Abend vom gastgebenden Ärztlichen Bezirksverband Oberpfalz. Dessen 1. Vorsitzender, Dr. Gert Rogenhofer, begrüßte ca. 200 Gäste im Fürstlichen Brauhaus. Zuerst porträtierte er die Oberpfalz („die unbekannte Schöne") in ihrer historischen Entwicklung bis hin zur Neuzeit. Von der „Steinpfalz" zu einer aufstrebenden und wirtschaftlich erfolgreichen Region.

Der Weidener Kardiologe Peter Wittmann sorgte mit seinem Ballhausorchester zunächst für entspannte Hintergrundmusik während des Essens, später entführte das Salonorchester mit gepflegter Eleganz und unterkühltem Charme in die schillernde Welt des Schlagers der Zwanziger und Dreißiger Jahre. Das Ballhausorchester mit seinem Sänger Peter Wittmann sorgte für gute Unterhaltung und Action auf der Tanzfläche ... stilecht in Frackanzügen, mit rollendem „R" und einem Schuss Ironie und Glamour.

Nach dem Hauptgang präsentierte Dr. Rogenhofer seinen Gästen die Überraschung des Abends: Der Regensburger Hausarzt Peter Gerber, seines Zeichens Juniorenweltmeister im Jonglieren, begeisterte mit einer abwechslungsreichen und genau auf den Abend zugeschnittenen Jonglage-Show das gesamte Publikum. Dabei jonglierte er abwechselnd mit 3, 4 oder 5 Keulen, Bällen oder brennenden Fackeln und führte Tricks aus verschiedenen Ländern vor.  Er stellte die Coronajahre aus Sicht der Ärzte jonglierend dar oder bat die Ärzte der Oberpfalz gemeinsam mit den Verantwortlichen der BLÄK und dem übrigen Bayern an einem Strang zu ziehen, um genau auf diesem Seil zu balancieren und zu jonglieren. Das Publikum war restlos von dieser erstklassigen Show begeistert.

Nicht zuletzt dank des großartigen Oberpfälzer Abends wurde der 81. Bayerische Ärztetag als  Ärztetag gelobt, der noch lange im Gedächtnis bleiben wird. Wir danken allen an der Organisation und Durchführung Beteiligten für diese großartige Veranstaltung.

=> Bilder- und Videogalerie

Autor: Simone Wiebersinsky

06. Oktober 2022

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt), weist darauf hin, dass Mitglieder ärztlicher Verbände ihre von den Verbänden erhaltenen Aufwandsentschädigungen und Unterrichtsvergütungen der Besteuerung zu unterwerfen haben. Diese Zahlungen sind grundsätzlich bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit oder bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Betriebseinnahmen/Arbeitslohn zu erfassen, soweit sie nicht nach § 3 Einkommensteuergesetz steuerfrei sind. Zu beachten ist dabei, dass die Steuerbefreiungsvorschriften nach § 3 Einkommensteuergesetz sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach sehr begrenzt sind. Durch unrichtige oder unterlassene Angaben gegenüber den Finanzbehörden können die Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) erfüllt sein.

BayLfSt

 Rundschreiben des Bayerischen Landesamts für Steuern zur ertragssteuerlichen Erfassung