AKTUELLES
Abschlussfeier für die Medizinischen Fachangestellten 2025
Am 23. Juli 2025 fand im Parkhotel Maximilian die feierliche Abschlusszeremonie für die Medizinischen Fachangestellten statt, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Über 85 Absolventinnen und Absolventen versammelten sich mit ihren Familien und Lehrern, um diesen bedeutsamen Meilenstein gebührend zu feiern. Die Veranstaltung war nicht nur ein Zeichen für den Abschluss eines wichtigen Lebensabschnitts, sondern auch eine Gelegenheit, die Leistungen der Absolventen zu würdigen und ihnen für ihre Zukunft alles Gute zu wünschen.
Dr. Thomas Langer, der Ausbildungsbeauftragte und Mitglied des Vorstandes des Ärztlichen Kreisverbandes Regensburg, eröffnete die Feierlichkeiten als Gastgeber mit einer herzlichen und emotionalen Ansprache. Er lobte die harte Arbeit und das Engagement der Absolventen während ihrer Ausbildungszeit. "Die Herausforderungen waren groß, aber eure Leidenschaft und euer Wille, zu lernen, haben euch bis hierher gebracht, darauf könnt Ihr stolz sein", betonte er und ermutigte die Absolventen, weiterhin ihre Ziele mit Entschlossenheit zu verfolgen.
Eine besondere Ehrung ging an die Jahrgangsbesten. Lindamire Dushica, Maria Gerl und Michael Kroll, die mit herausragenden Noten abgeschlossen hatte, erhielten als Anerkennung vom Ärztlichen Kreisverband Regensburg einen Scheck und einen Blumenstrauß
Die Abschlussfeier der Medizinischen Fachangestellten war ein voller Erfolg. Sie bot nicht nur einen feierlichen Rahmen für die Ehrung der Absolventen, es war ein Tag der Freude, des Stolzes und der Hoffnung auf eine sichere und sinnerfüllte berufliche Zukunft. Die Veranstaltung hat einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig die Ausbildung im Gesundheitswesen ist und welche unverzichtbare Rolle die Medizinischen Fachangestellten in der Gesundheitsversorgung darstellen.
Prof. Michael Pfeifer ist mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet worden.
Prof. Dr. Michael Pfeifer, Ärztlicher Direktor am Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg und Delegierter des Ärztlichen Kreisverbandes Regensburg, ist mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande für sein jahrzehntelanges Wirken in der Pneumologie sowie für seinen Einsatz in der Corona-Pandemieausgezeichnet worden.
Wirtschaftsstaatssekretär Tobias Gotthardt würdigte Prof. Pfeifer in seiner Laudatio mit folgenden Worten: „Die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande ist eine verdiente Anerkennung für ein außergewöhnliches Lebenswerk.... Professor Pfeifer hat über Jahrzehnte hinweg die Pneumologie in Deutschland entscheidend mitgestaltet – als herausragender Mediziner, engagierter Wissenschaftler und verlässlicher Fürsprecher für Patienten.“
Neuer Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an Universität Regensburg und UKR
An der Universität Regensburg (UR) und dem Universitätsklinikum Regensburg (UKR) wird ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin eingerichtet. Der Freistaat stärkt so die Qualität in Forschung und Lehre im Fachbereich Allgemeinmedizin im ostbayerischen Raum und stellt die Weichen für eine sichere und flächendeckende hausärztliche Versorgung in der Zukunft.
Fahrtkosten für MFA-Schüler/innen – Artikel aus dem Jahresbericht der Berufsschule
Die angehenden Medizinischen Fachangestellten der Klasse GBMF10E fuhren im April zur Schausammlung der Anatomischen Anstalt der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Der Ärztliche Kreisverband Regensburg übernahm die Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler. In ihrem Jahresbericht hat die Berufsschule darüber berichtet.
Mitteilung des Gesundheitsamtes zum Thema Ärztliche Atteste / Masernschutz
Sehr geehrte KollegInnen,
da wir im Rahmen des Vollzug des Masernschutzgesetzes immer häufiger mit Betrügen und Fälschungen der Bescheinigungen über einen ausreichenden Masernschutz konfrontiert sind, benötigen wir Ihre Hilfe, um dies einzustellen.
Unter anderen werden uns ärztliche Bescheinigungen über die Immunität gegen Masern vorgelegt, die anhand eines positiven Titerbefundes ausgestellt werden. Der entsprechende pos. IgG Laborbefund wird dabei von den Eltern/Personen in der Praxis vorgelegt, der Arzt bescheinigt dann anhand dessen die Immunität. Oft wird jedoch das Blut von der Familie privat ins Labor geschickt (Laborscheine stehen auf der Homepage der Labore zum Runterladen). Somit kann die Identität der eingesandten Blutprobe nicht eindeutig zugeordnet werden. Das Blut wird z.B. von den Heilpraktikern oder bekannten ArzthelferInnen abgenommen, dabei kommt es leider zu Manipulationen. Wir bitten daher die Atteste über eine ausreichende Immunität gegen Masern nur bescheinigen, wenn die Blutabnahme in Ihrer Praxis erfolgte.
Hier die Ausführungen vom Ministerium:
Gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 und Nr. 2 IfSG kann als Nachweis ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität vorgelegt werden. Der Gesetzgeber geht in seiner Gesetzesbegründung davon aus, dass der Arzt das Bestehen einer Immunität gegen Masern insbesondere bestätigen kann, wenn ihm eine frühere Masernerkrankung der Person bekannt ist oder wenn eine serologische Titerbestimmung einen ausreichenden Immunschutz gegen Masern ergeben hat (BT-Drs. 19/13452, 29).
Nach hiesiger Auffassung müssen demnach zwei Voraussetzungen vorliegen:
1. Das Zeugnis muss durch einen Arzt unterzeichnet sein und
2. der Arzt muss aus eigener Wahrnehmung bestätigen, dass die betreffende Person immun ist. Hierbei darf er sich nicht ungeprüft auf die Mitteilung oder Angaben der betroffenen Person stützen. Es ist daher zwingend, dass dem Arzt entweder eine frühere Masernerkrankung oder zwei Einzelimpfungen aus eigener Kenntnis / Behandlung bekannt sind oder eine von ihm durchgeführte bzw. beauftragte und überwachte Titerbestimmung des Blutes der betroffenen Person eine Immunität ergeben hat. Für die Bestätigung der Immunität mittels Titernachweis muss der Arzt somit insbesondere bezeugen können, dass das zur Titerbestimmung eingesandte Blut zweifelsfrei der betroffenen Person zuzuordnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
MUDr. Jana Langguth
Sachgebietsleitung Jugenärztlicher Dienst
Landratsamt Regensburg
Staatliches Landratsamt
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Altmühlstraße 3 | 93059 Regensburg
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