Sollten wahlberechtigte Ärztinnen und Ärzte durch Probleme mit der Postzustellung keine Wahlunterlagen erhalten, besteht die Möglichkeit gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes in der Geschäftsstelle des Ärztlichen Kreisverbandes zu den Öffnungszeiten zu wählen vom 2. – 20.12.2024.